Die Arbeitsgruppe für Trinkwasserhygiene während der Corona-Pandemie in Schleswig-Holstein wurde mit Hilfe des ikpb e.V. Kassel eingerichtet, um mit ehrenamtlichem Engagement die Gesundheitsbehörden des Landes Schleswig-Holstein bei der Entwicklung von praxisnahen Empfehlungen für die Sicherstellung von Trinkwasserhygiene während oder nach der Corona-Pandemie zu unterstützen.

 

Es wurde das Ziel verfolgt, ergänzend zu allgemeinen Empfehlungen praxisnahe Vorschläge zu erarbeiten, die insbesondere auf die Belange im Bundesland Schleswig-Holstein ausgerichtet sind.

 

Die schnelle Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 wurde von der Bundesregierung und den Landesregierungen durch massive Eingriffe in gewohnte Lebensumstände begrenzt.  

Seit rund zwei Monaten stehen die Räder still, es wird im Notbetrieb gearbeitet und in vielen Gebäuden wurde – insbesondere in wirtschaftlich wichtigen touristischen Einrichtungen von Schleswig-Holstein – der gewohnte Betrieb auf unbestimmte Zeit eingestellt.

Es kommt zwar vor, dass manche Gebäude auch in normalen Zeiten nicht durchgehend genutzt werden, beispielsweise in der Winterpause. Die Anzahl der derzeitig geschlossenen Hotels, Ferienwohnungen, Appartmenthäusern, Wellnessanlagen und ähnliche Nutzungen ist allerdings beispiellos.

 

Es betrifft alle Regionen an Nord- und Ostsee, aber auch Gebäude, die sonst ganzjährig in Betrieb sind.  

Wird ein Gebäude längere Zeit gar nicht oder nur eingeschränkt genutzt, stagniert das Trinkwasser in den Leitungen. 

Die Stagnation kann zu einer Verkeimung führen, also zu einem Aufwachsen von Bakterien mit Bildung von Biofilmen in den Trinkwasserleitungen. Die Folge ist ein erhöhtes Erkrankungsrisiko für Hotelgäste, Urlauber und sonstige Nutzer durch Legionellen und andere gefährliche Keime. Allerdings darf gemäß Trinkwasserverordnung nur einwandfreies Trinkwasser abgegeben werden.

 

Es ist also vorzusorgen, damit Menschen nicht nach der Freigabe von Nutzung durch verunreinigtes Trinkwasser gefährdet werden.